Schon gewusst?
Bei den TV-Kabelgebühren ändert sich was.
Was ändert sich für mich durch das neue Telekommunikationsgesetz? Bisher zahlst Du als Mieter:in das Kabelfernsehen über die Nebenkosten. Durch die Änderung brauchst Du jetzt einen eigenen Kabel-TV-Vertrag, um weiter Kabelfernsehen zu schauen.
So schaust Du weiter Kabel-TV wie gewohnt
•Registriere Dich für unseren Rückrufservice
•Wir prüfen deine Adresse und wann dein Vermieter umstellt
•Du übernimmst den Kabel-TV-Vertrag vom Vermieter
Alle Infos:
Wenn Du in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung wohnst, bezahlst Du bisher die Gebühren fürs Kabelfernsehen über Deine Nebenkosten. Das siehst Du auf Deiner Nebenkosten-Abrechnung oder im Mietvertrag. In Zukunft ist das nicht mehr möglich. Du brauchst jetzt Deinen eigenen Kabelanschluss-Vertrag und bezahlst Deine Kabelanschluss-Gebühren direkt an uns.
Das neue Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Wenn Sie keinen Kabel-TV-Vertrag haben, kann Vodafone Ihr Kabel-TV-Signal deaktivieren. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr schauen. Um Kabelfernsehen wie bisher weiter zu nutzen, brauchen Sie einen Kabelanschluss-Tarif.
In Zukunft dürfen Vermieter:innen oder Eigentümergesellschaften die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten an ihre Mieter:innen oder Eigentümer:innen weitergeben. Wenn sIe Hauseigentümer:in oder Mieter:in sind und Kabelfernsehen nutzen, brauchen Du jetzt einen eigenen Kabelanschluss-Vertrag.
Ja, wenn Du TV Connect Start buchst, siehst Du die gleichen TV-Sender wie bisher mit Deinem Kabelanschluss.
Aktuell regelt ein Vertrag zwischen Ihrem Vermieter und Vodafone die Abrechnung der Kabelgebühren über die Nebenkosten. Sobald dieser Vertrag beendet ist, brauchen Sie einen eigenen Kabelanschluss-Vertrag. Wir beraten Sie gern zu den Konditionen. Mit einer Registrierung buchen Sie noch keinen Vertrag, sondern nur den kostenlosen Info-Service, damit wir Sie beraten können.